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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AIKI KEYLOOK GMBH

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§ 1 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Stornierung einer Bestellung

1. Sämtliche unserer Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle künftigen

Bestellungen, insbesondere auch mündliche Bestellungen, ohne dass nochmals

ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen werden muss. Die nachfolgenden

AGB (Stand: 01. Dezember 2022) gelten ausschließlich und ersetzen alle früheren und

möglicherweise abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen von Kunden

werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis

entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden

die Lieferungen an einen Kunden vorbehaltlos ausführen.

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2. Unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausschließlich berechtigt, Bestellungen

von Kunden entgegenzunehmen. Im Übrigen haben sie keine Abschlussvollmacht und

sind nicht berechtigt, die Aiki Keylook GmbH rechtswirksam zu vertreten.

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3. Ein Kaufvertrag kommt durch Annahme (Auftragsbestätigung) einer Bestellung durch

die Aiki Keylook GmbH oder durch Lieferung der bestellten Waren zustande. Eine

Bestellung kann sich entweder auf Lagerware oder auf noch nicht produzierte Ware -

sogenannte „Vororder" - beziehen.

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4. Der Kunde ist zur Stornierung einer Vororder berechtigt, sofern die Stornierung

innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der betreffenden Vororder erfolgt. Verspätete

Stornierungen müssen von uns nicht akzeptiert werden. Im Falle der verspäteten

Stornierung sind wir berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 50%

des Brutto-Bestellwertes der betreffenden Vororder zu erheben; die

Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt hiervon unberührt. Satz 3

gilt entsprechend, wenn die Stornierung nach Abschluss der jeweiligen

Vororderkampagne erfolgt. Die Stornierung muss entweder schriftlich oder

elektronisch erfolgen.

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5. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, also nur gegenüber natürlichen

oder juristischen Personen, die planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt ihre Waren

anbieten.

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§ 2 Lieferungen, Transportkosten, Import- und Exportgenehmigungen

1. Bestellte Ware gilt mit der Übergabe an den Frachtführer als ausgeliefert. Auch wenn

der Versender die Transportkosten übernimmt, erfolgt der Versand auf Gefahr des

Empfängers. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anforderung des

Empfängers abgeschlossen. Dieser trägt auch die Kosten einer solchen Versicherung.

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2. Teillieferungen sind zulässig. Die gleichzeitige Lieferung einzelner Artikel erfolgt nur

bei ausdrücklicher diesbezüglicher schriftlicher Vereinbarung. Branchenübliche,

geringfügige Minderlieferungen sind zulässig und berechtigen den Kunden nicht zur

Beanstandung.

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3. Der Kunde hat die Transportkosten zu tragen, es sei denn, die Parteien hätten

ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

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4. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Beantragung und Vorlage etwaig

erforderlicher Import- oder Exportgenehmigungen für die bestellte Ware, soweit

gesetzlich zulässig. Er hat sämtliche insoweit entstehenden Kosten zu tragen.

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§ 3 Lieferzeit

1. Auftragsangebote mit fixem Liefertermin werden nicht angenommen. Lieferungen

vor Beginn der vereinbarten Lieferfrist sind zulässig. In diesen Fällen kann auf

ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Stundung der entsprechenden

Kaufpreisforderung durch die Aiki Keylook GmbH erfolgen. Die Stundung ist längstens

bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu welchem wir nach der ursprünglich getroffenen

Vereinbarung die bestellten Waren spätestens hätten ausliefern müssen. Der Antrag

auf Stundung muss in elektronischer oder schriftlicher Form gestellt werden.

Liefertermin ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer.

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2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden

Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

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3. In Fällen höherer Gewalt verlängert sich der vereinbarte Liefertermin automatisch

um den Zeitraum, für den die Lieferunterbrechung andauert. In solchen Fällen wird

der Kunde unverzüglich über den Grund der Lieferverzögerung informiert, sobald

feststeht, dass die vereinbarten Lieferfristen nicht eingehalten werden können.

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4. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen, die nicht auf höherer Gewalt im Sinne von Ziffer

3 beruht, tritt automatisch eine Nachlieferfrist von 21 Kalendertagen in Kraft. Bei

ergebnislosem Ablauf auch dieser Frist gelten die Regelungen in Ziffer 5

entsprechend.

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5. Sofern der Kunde im Falle von Lieferverzug vom Kaufvertrag zurücktreten will, muss

er dies unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mittels

eingeschriebenem Brief ankündigen, bevor er die schriftliche Rücktrittserklärung

abgeben kann. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als fünf Wochen entfällt die

Notwendigkeit der Setzung einer Nachfrist für die Rücktrittserklärung.

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6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu

vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein

Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften auch

dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns

zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein

etwaiges Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.

Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen

Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren,

typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Schließlich haften wir auch nach den

gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der

schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist

die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden

beschränkt.

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7. Vor Ablauf der Lieferfristen ist der Kunde zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt.

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§ 4 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung

1. Etwaige Mängelansprüche des Kunden setzen voraus. dass dieser, wie es sich für

einen ordentlichen Kaufmann gehört seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

nachgekommen ist, also unmittelbar nach Lieferung der Ware diese auf etwaige

Mangel untersucht hat, und diese unmittelbar der Aiki Keylook GmbH anzeigt.

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2. Handelsübliche, geringfügige Veränderungen der Waren oder geringe, technisch

unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausrüstung, Passform oder Design

gelten nicht als Mangel und berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung.

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3. Der Rücksendung von Waren hat eine schriftliche Ankündigung und ordnungsgemäße

Mängelrüge vorauszugehen. Ohne Zustimmung zur Rücksendung, und sei es auch nur

zur Prüfung der Berechtigung der erhobenen Mängelrüge, sind wir zur

Annahmeverweigerung der Sendung berechtigt. Bei begründeter Mängelrüge haben

wir das Recht, innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der beanstandeten Ware, den

gerügten Mangel zu beseitigen oder die Ware auszutauschen und an den Kunden

zurückzusenden.

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4. Soweit ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur

Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen

mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir alle zum

Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere

Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch

erhöhen, dass die gelieferten Waren nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort

verbracht wurden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl

berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

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5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde

Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung

angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern wir schuldhaft eine

wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen

Bestimmungen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

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6. Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung oder Schadenersatz verjähren, sofern

rechtlich zulässig, nach zwölf Monaten ab Gefahrübergang; unbeschadet bleibt das

Recht des Kunden, bei fehlender Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung den

Kaufpreis zu mindern oder vorn Vertrag zurückzutreten.

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7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit bleibt unberührt.

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8. Bei Lieferung einer mangelhaften Sache, deren Mangel der Produzent zu

verantworten hat, beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahre, gerechnet ab Lieferung der

mangelhaften Sache bei den Kunden.

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9. Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art,

vollumfänglich freizustellen, sofern diese im Zusammenhang mit einem uns seitens

des Kunden zur Verfügung gestellten

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§ 5 Zahlungen

1. Sofern keine anders lautenden schriftlichen Zahlungsvereinbarungen getroffen

wurden, sind die Warenrechnungen spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne

Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen haben ausschließlich in Euro zu erfolgen, ohne

dass uns hieraus irgendwelche Kosten entstehen dürfen. Als Zahlungstag gilt das

Datum des Zahlungseingangs auf unserem Konto, bei Scheckhingabe die Wertstellung

auf unserem Konto.

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2. Wir behalten uns das Recht vor, die Kaufpreisforderung zum Einzug an Dritte

abzutreten, insbesondere an spezielle Factoring-Gesellschaften. Sofern auf der

entsprechenden Rechnung über die Warenlieferung der entsprechende Hinweis

abgedruckt und die Bankverbindungen des Zessionars angegeben sind, kann eine

Zahlung mit befreiender Wirkung nur an diese Gesellschaft erfolgen.

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3. Sofern der Kunde das Zahlungsziel auch nur einer Rechnung überschreitet, sind wir

berechtigt, auch sämtliche anderen noch offenen Rechnungen des Kunden sofort zur

Zahlung fällig zu stellen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in

Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Kosten für

jedes Mahnschreiben betragen pauschaliert EUR 15,00.

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4. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit etwaigen Gegenforderungen ist unzulässig,

es sei denn, dass diese rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.

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5. Zahlungen haben - wie auf dem Angebot und/oder auf der Auftragsbestätigung

angegeben - zu erfolgen. Bestehen keine anderen Vereinbarungen, haben sie mittels

Überweisung auf eines der auf dem Angebot oder der Warenrechnung angegebenen

Konten zu erfolgen. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind zum Inkasso nicht berechtigt.

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§ 6 Eigentumsvorbehalt und Lieferungsunterbrechung, Versicherung

1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben so lange unser Eigentum, bis sämtliche

Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, eventuell auch für

andere Produktlinien, in voller Höhe ausgeglichen sind (Eigentumsvorbehalt). Der

Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren für die Zeit

des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten ausreichend gegen Verlust oder

Untergang zu versichern.

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2. Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren lediglich im

Rahmen seines ordentlichen Einzelhandels-Geschäftsgangs weiterverkaufen. Er ist

verpflichtet, uns umgehend schriftlich über eventuelle Pfändungen der Waren durch

Dritte zu informieren. Die Überlassung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten

Waren oder des hiermit erzielten Erlöses an Dritte (Abtretung) ist ebenso unzulässig

wie die Verpfändung der Ware im Rahmen eines Pfandrechts des Eigentümers des

Gebäudes, in welchem der Kunde seine Verkaufsfläche gemietet hat.

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3. Bei Zahlungsverzug ermächtigt der Kunde uns hiermit, die unter Eigentumsvorbehalt

stehenden Waren aus seinen Verkaufsräumen zu entfernen und gestattet uns oder

einem von uns Bevollmächtigten zu diesem Zweck bereits jetzt den jederzeitigen und

uneingeschränkten Zutritt zu seinen Verkaufs- bzw. Lagerräumen.

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4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden

insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu

sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der

freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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5. Wir sind berechtigt, die Lieferungen einzustellen und vom Kaufvertrag

zurückzutreten, falls der Kunde sich mit den Zahlungen gemäß den Bestimmungen

des § 5 im Rückstand befindet oder falls eine eingeschaltete Factoring-Gesellschaft

die dem Kunden gewährte Kreditlinie verringert oder widerruft, mit der Folge, dass

die Warenlieferungen nicht mehr vollständig abgesichert sind. Sofern ein Kunde

spätestens 30 Tage nach der zweiten Mahnung eine offene Forderung immer noch

nicht ausgeglichen hat, sind wir darüber hinaus auch berechtigt, von weiteren mit

den Kunden geschlossenen Kaufverträgen, bei denen die vertragsgegenständlichen

Waren noch nicht ausgeliefert wurden, zurückzutreten und einen pauschalierten

Schadensersatz in Höhe von 10% des jeweiligen Brutto-Bestellwertes zu verlangen;

die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt ausdrücklich

vorbehalten. In Falle von Satz 1 2. Alternative sind wir verpflichtet, zusammen mit

der Mitteilung über den Lieferstopp oder den Rücktritt vom Vertrag auch die

Verringerung oder den Widerruf der zuvor bestehenden Kreditlinie durch die

Factoring-Gesellschaft nachzuweisen.

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6. Sollte der Kunde die Annahme von Waren, über welche ein Kaufvertrag zustande

gekommen ist, ohne Rechtsgrund verweigern, sind wir berechtigt, nach Setzung einer

angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten und als pauschalen

Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 20 % des Brutto-Bestellwertes der

bereitgestellten und nicht abgenommenen Waren dem Kunden gegenüber geltend

zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt

ausdrücklich vorbehalten.

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§ 7 Autorisierte Verkaufsstellen, Verkauf über das Internet

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren nur in den Räumlichkeiten und

unter der Anschrift, welche auf der Bestellung angegeben sind oder in solchen

Räumlichkeiten, die er uns gegenüber vorher ausdrücklich in schriftlicher Form

bekannt gegeben hat und zu denen wir unserer Zustimmung erteilt haben,

anzubieten und zu veräußern. Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer durch

Veräußerung, Tausch o.ä., ist unzulässig. Der Kunde haftet uns gegenüber für jeden

Schaden, der uns daraus entsteht, dass an den Kunden gelieferte Waren von Dritten

ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weiterverkauft werden; insbesondere

haftet der Kunde für Schäden aufgrund der Verletzung von Exklusivitätsrechten, die

von uns gegebenenfalls gegenüber Dritten gewährt wurden.

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2. Etwaige Alleinverkaufsrechte, welche in rechtsgültiger Form gegenüber dem Kunden

eingeräumt wurden, gelten immer nur für die Saison, auf welche sich die jeweilige

Warenlieferung bezieht.

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3. Jeder Weiterverkauf der gelieferten Waren über das Internet durch den Kunden

(etwa über Online-Shops, ebay o.ä.) darf nur auf der Grundlage einer zuvor mit uns in

schriftlicher Form abzuschließenden Vereinbarung erfolgen, in welcher die

Voraussetzungen und Einzelheiten eines solchen Verkaufs zu regeln sind. Im Falle

eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung oder im Falle eines Verstoßes gegen die

Bestimmungen einer solchen Vereinbarung sind wir zur sofortigen Beendigung der

Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aus wichtigem Grund sowie zur Verhängung

eines sofortigen Lieferstopps bei gleichzeitiger Geltendmachung des uns hieraus

entstehenden Schadens berechtigt.

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§ 8 POS-Material

Der Kunde ist zur uneingeschränkten Verwendung des ihm überlassenen oder von uns

freigegebenen POS-Materials zum Zwecke der Bewerbung und des Verkaufs der von uns

bezogenen Waren berechtigt, einschließlich einer Nutzung der zu unseren Gunsten

geschützten Wort- / Bildmarke(n) der jeweiligen Produktlinie. Die Verwendung von

sonstigem Werbematerial, welches zu unseren Gunsten geschützte Wort- / Bildmarke

enthält, bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung in schriftlicher

Form. Der Kunde erkennt an, dass ihm durch die vorstehende Regelung, außer den dort

genannten, keinerlei weitergehende Rechte an der vorgenannten Marke oder dem in dieser

verkörperten Goodwill eingeräumt werden und dass sämtliche dieser Rechte ausschließlich

uns zustehen.

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§ 9 Sonstige

1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen den

Parteien ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der Aiki Keylook

GmbH, Lousbergstr. 1 in 52072 Aachen.

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2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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3. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Gerichtsstand Aachen, Deutschland.

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4. Die etwaige vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht Anstelle einer

etwa unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden Bestimmungen der

Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung,

ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen

Parteiwillens.

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