ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AIKI KEYLOOK GMBH
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§ 1 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Stornierung einer Bestellung
1. Sämtliche unserer Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle künftigen
Bestellungen, insbesondere auch mündliche Bestellungen, ohne dass nochmals
ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen werden muss. Die nachfolgenden
AGB (Stand: 01. Dezember 2022) gelten ausschließlich und ersetzen alle früheren und
möglicherweise abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen von Kunden
werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden
die Lieferungen an einen Kunden vorbehaltlos ausführen.
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2. Unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausschließlich berechtigt, Bestellungen
von Kunden entgegenzunehmen. Im Übrigen haben sie keine Abschlussvollmacht und
sind nicht berechtigt, die Aiki Keylook GmbH rechtswirksam zu vertreten.
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3. Ein Kaufvertrag kommt durch Annahme (Auftragsbestätigung) einer Bestellung durch
die Aiki Keylook GmbH oder durch Lieferung der bestellten Waren zustande. Eine
Bestellung kann sich entweder auf Lagerware oder auf noch nicht produzierte Ware -
sogenannte „Vororder" - beziehen.
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4. Der Kunde ist zur Stornierung einer Vororder berechtigt, sofern die Stornierung
innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der betreffenden Vororder erfolgt. Verspätete
Stornierungen müssen von uns nicht akzeptiert werden. Im Falle der verspäteten
Stornierung sind wir berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 50%
des Brutto-Bestellwertes der betreffenden Vororder zu erheben; die
Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt hiervon unberührt. Satz 3
gilt entsprechend, wenn die Stornierung nach Abschluss der jeweiligen
Vororderkampagne erfolgt. Die Stornierung muss entweder schriftlich oder
elektronisch erfolgen.
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5. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, also nur gegenüber natürlichen
oder juristischen Personen, die planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt ihre Waren
anbieten.
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§ 2 Lieferungen, Transportkosten, Import- und Exportgenehmigungen
1. Bestellte Ware gilt mit der Übergabe an den Frachtführer als ausgeliefert. Auch wenn
der Versender die Transportkosten übernimmt, erfolgt der Versand auf Gefahr des
Empfängers. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anforderung des
Empfängers abgeschlossen. Dieser trägt auch die Kosten einer solchen Versicherung.
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2. Teillieferungen sind zulässig. Die gleichzeitige Lieferung einzelner Artikel erfolgt nur
bei ausdrücklicher diesbezüglicher schriftlicher Vereinbarung. Branchenübliche,
geringfügige Minderlieferungen sind zulässig und berechtigen den Kunden nicht zur
Beanstandung.
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3. Der Kunde hat die Transportkosten zu tragen, es sei denn, die Parteien hätten
ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
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4. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Beantragung und Vorlage etwaig
erforderlicher Import- oder Exportgenehmigungen für die bestellte Ware, soweit
gesetzlich zulässig. Er hat sämtliche insoweit entstehenden Kosten zu tragen.
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§ 3 Lieferzeit
1. Auftragsangebote mit fixem Liefertermin werden nicht angenommen. Lieferungen
vor Beginn der vereinbarten Lieferfrist sind zulässig. In diesen Fällen kann auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Stundung der entsprechenden
Kaufpreisforderung durch die Aiki Keylook GmbH erfolgen. Die Stundung ist längstens
bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu welchem wir nach der ursprünglich getroffenen
Vereinbarung die bestellten Waren spätestens hätten ausliefern müssen. Der Antrag
auf Stundung muss in elektronischer oder schriftlicher Form gestellt werden.
Liefertermin ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer.
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2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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3. In Fällen höherer Gewalt verlängert sich der vereinbarte Liefertermin automatisch
um den Zeitraum, für den die Lieferunterbrechung andauert. In solchen Fällen wird
der Kunde unverzüglich über den Grund der Lieferverzögerung informiert, sobald
feststeht, dass die vereinbarten Lieferfristen nicht eingehalten werden können.
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4. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen, die nicht auf höherer Gewalt im Sinne von Ziffer
3 beruht, tritt automatisch eine Nachlieferfrist von 21 Kalendertagen in Kraft. Bei
ergebnislosem Ablauf auch dieser Frist gelten die Regelungen in Ziffer 5
entsprechend.
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5. Sofern der Kunde im Falle von Lieferverzug vom Kaufvertrag zurücktreten will, muss
er dies unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mittels
eingeschriebenem Brief ankündigen, bevor er die schriftliche Rücktrittserklärung
abgeben kann. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als fünf Wochen entfällt die
Notwendigkeit der Setzung einer Nachfrist für die Rücktrittserklärung.
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6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften auch
dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns
zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein
etwaiges Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Schließlich haften wir auch nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist
die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
beschränkt.
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7. Vor Ablauf der Lieferfristen ist der Kunde zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt.
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§ 4 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung
1. Etwaige Mängelansprüche des Kunden setzen voraus. dass dieser, wie es sich für
einen ordentlichen Kaufmann gehört seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
nachgekommen ist, also unmittelbar nach Lieferung der Ware diese auf etwaige
Mangel untersucht hat, und diese unmittelbar der Aiki Keylook GmbH anzeigt.
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2. Handelsübliche, geringfügige Veränderungen der Waren oder geringe, technisch
unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausrüstung, Passform oder Design
gelten nicht als Mangel und berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung.
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3. Der Rücksendung von Waren hat eine schriftliche Ankündigung und ordnungsgemäße
Mängelrüge vorauszugehen. Ohne Zustimmung zur Rücksendung, und sei es auch nur
zur Prüfung der Berechtigung der erhobenen Mängelrüge, sind wir zur
Annahmeverweigerung der Sendung berechtigt. Bei begründeter Mängelrüge haben
wir das Recht, innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der beanstandeten Ware, den
gerügten Mangel zu beseitigen oder die Ware auszutauschen und an den Kunden
zurückzusenden.
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4. Soweit ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die gelieferten Waren nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
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5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen
Bestimmungen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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6. Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung oder Schadenersatz verjähren, sofern
rechtlich zulässig, nach zwölf Monaten ab Gefahrübergang; unbeschadet bleibt das
Recht des Kunden, bei fehlender Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung den
Kaufpreis zu mindern oder vorn Vertrag zurückzutreten.
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7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt.
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8. Bei Lieferung einer mangelhaften Sache, deren Mangel der Produzent zu
verantworten hat, beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahre, gerechnet ab Lieferung der
mangelhaften Sache bei den Kunden.
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9. Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art,
vollumfänglich freizustellen, sofern diese im Zusammenhang mit einem uns seitens
des Kunden zur Verfügung gestellten
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§ 5 Zahlungen
1. Sofern keine anders lautenden schriftlichen Zahlungsvereinbarungen getroffen
wurden, sind die Warenrechnungen spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen haben ausschließlich in Euro zu erfolgen, ohne
dass uns hieraus irgendwelche Kosten entstehen dürfen. Als Zahlungstag gilt das
Datum des Zahlungseingangs auf unserem Konto, bei Scheckhingabe die Wertstellung
auf unserem Konto.
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2. Wir behalten uns das Recht vor, die Kaufpreisforderung zum Einzug an Dritte
abzutreten, insbesondere an spezielle Factoring-Gesellschaften. Sofern auf der
entsprechenden Rechnung über die Warenlieferung der entsprechende Hinweis
abgedruckt und die Bankverbindungen des Zessionars angegeben sind, kann eine
Zahlung mit befreiender Wirkung nur an diese Gesellschaft erfolgen.
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3. Sofern der Kunde das Zahlungsziel auch nur einer Rechnung überschreitet, sind wir
berechtigt, auch sämtliche anderen noch offenen Rechnungen des Kunden sofort zur
Zahlung fällig zu stellen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Kosten für
jedes Mahnschreiben betragen pauschaliert EUR 15,00.
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4. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit etwaigen Gegenforderungen ist unzulässig,
es sei denn, dass diese rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.
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5. Zahlungen haben - wie auf dem Angebot und/oder auf der Auftragsbestätigung
angegeben - zu erfolgen. Bestehen keine anderen Vereinbarungen, haben sie mittels
Überweisung auf eines der auf dem Angebot oder der Warenrechnung angegebenen
Konten zu erfolgen. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind zum Inkasso nicht berechtigt.
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§ 6 Eigentumsvorbehalt und Lieferungsunterbrechung, Versicherung
1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben so lange unser Eigentum, bis sämtliche
Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, eventuell auch für
andere Produktlinien, in voller Höhe ausgeglichen sind (Eigentumsvorbehalt). Der
Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren für die Zeit
des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten ausreichend gegen Verlust oder
Untergang zu versichern.
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2. Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren lediglich im
Rahmen seines ordentlichen Einzelhandels-Geschäftsgangs weiterverkaufen. Er ist
verpflichtet, uns umgehend schriftlich über eventuelle Pfändungen der Waren durch
Dritte zu informieren. Die Überlassung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren oder des hiermit erzielten Erlöses an Dritte (Abtretung) ist ebenso unzulässig
wie die Verpfändung der Ware im Rahmen eines Pfandrechts des Eigentümers des
Gebäudes, in welchem der Kunde seine Verkaufsfläche gemietet hat.
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3. Bei Zahlungsverzug ermächtigt der Kunde uns hiermit, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren aus seinen Verkaufsräumen zu entfernen und gestattet uns oder
einem von uns Bevollmächtigten zu diesem Zweck bereits jetzt den jederzeitigen und
uneingeschränkten Zutritt zu seinen Verkaufs- bzw. Lagerräumen.
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4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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5. Wir sind berechtigt, die Lieferungen einzustellen und vom Kaufvertrag
zurückzutreten, falls der Kunde sich mit den Zahlungen gemäß den Bestimmungen
des § 5 im Rückstand befindet oder falls eine eingeschaltete Factoring-Gesellschaft
die dem Kunden gewährte Kreditlinie verringert oder widerruft, mit der Folge, dass
die Warenlieferungen nicht mehr vollständig abgesichert sind. Sofern ein Kunde
spätestens 30 Tage nach der zweiten Mahnung eine offene Forderung immer noch
nicht ausgeglichen hat, sind wir darüber hinaus auch berechtigt, von weiteren mit
den Kunden geschlossenen Kaufverträgen, bei denen die vertragsgegenständlichen
Waren noch nicht ausgeliefert wurden, zurückzutreten und einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 10% des jeweiligen Brutto-Bestellwertes zu verlangen;
die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt ausdrücklich
vorbehalten. In Falle von Satz 1 2. Alternative sind wir verpflichtet, zusammen mit
der Mitteilung über den Lieferstopp oder den Rücktritt vom Vertrag auch die
Verringerung oder den Widerruf der zuvor bestehenden Kreditlinie durch die
Factoring-Gesellschaft nachzuweisen.
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6. Sollte der Kunde die Annahme von Waren, über welche ein Kaufvertrag zustande
gekommen ist, ohne Rechtsgrund verweigern, sind wir berechtigt, nach Setzung einer
angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten und als pauschalen
Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 20 % des Brutto-Bestellwertes der
bereitgestellten und nicht abgenommenen Waren dem Kunden gegenüber geltend
zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
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§ 7 Autorisierte Verkaufsstellen, Verkauf über das Internet
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren nur in den Räumlichkeiten und
unter der Anschrift, welche auf der Bestellung angegeben sind oder in solchen
Räumlichkeiten, die er uns gegenüber vorher ausdrücklich in schriftlicher Form
bekannt gegeben hat und zu denen wir unserer Zustimmung erteilt haben,
anzubieten und zu veräußern. Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer durch
Veräußerung, Tausch o.ä., ist unzulässig. Der Kunde haftet uns gegenüber für jeden
Schaden, der uns daraus entsteht, dass an den Kunden gelieferte Waren von Dritten
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weiterverkauft werden; insbesondere
haftet der Kunde für Schäden aufgrund der Verletzung von Exklusivitätsrechten, die
von uns gegebenenfalls gegenüber Dritten gewährt wurden.
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2. Etwaige Alleinverkaufsrechte, welche in rechtsgültiger Form gegenüber dem Kunden
eingeräumt wurden, gelten immer nur für die Saison, auf welche sich die jeweilige
Warenlieferung bezieht.
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3. Jeder Weiterverkauf der gelieferten Waren über das Internet durch den Kunden
(etwa über Online-Shops, ebay o.ä.) darf nur auf der Grundlage einer zuvor mit uns in
schriftlicher Form abzuschließenden Vereinbarung erfolgen, in welcher die
Voraussetzungen und Einzelheiten eines solchen Verkaufs zu regeln sind. Im Falle
eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung oder im Falle eines Verstoßes gegen die
Bestimmungen einer solchen Vereinbarung sind wir zur sofortigen Beendigung der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aus wichtigem Grund sowie zur Verhängung
eines sofortigen Lieferstopps bei gleichzeitiger Geltendmachung des uns hieraus
entstehenden Schadens berechtigt.
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§ 8 POS-Material
Der Kunde ist zur uneingeschränkten Verwendung des ihm überlassenen oder von uns
freigegebenen POS-Materials zum Zwecke der Bewerbung und des Verkaufs der von uns
bezogenen Waren berechtigt, einschließlich einer Nutzung der zu unseren Gunsten
geschützten Wort- / Bildmarke(n) der jeweiligen Produktlinie. Die Verwendung von
sonstigem Werbematerial, welches zu unseren Gunsten geschützte Wort- / Bildmarke
enthält, bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung in schriftlicher
Form. Der Kunde erkennt an, dass ihm durch die vorstehende Regelung, außer den dort
genannten, keinerlei weitergehende Rechte an der vorgenannten Marke oder dem in dieser
verkörperten Goodwill eingeräumt werden und dass sämtliche dieser Rechte ausschließlich
uns zustehen.
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§ 9 Sonstige
1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen den
Parteien ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der Aiki Keylook
GmbH, Lousbergstr. 1 in 52072 Aachen.
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2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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3. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Gerichtsstand Aachen, Deutschland.
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4. Die etwaige vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht Anstelle einer
etwa unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden Bestimmungen der
Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung,
ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen
Parteiwillens.
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